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Begleiteter Umgang

(im Rahmen von Hilfen nach §18.3 SGB VIII)

Durch die Auflösung traditioneller Familienstrukturen leben viele Kinder heute bei einem alleinerziehenden Elternteil. Für die betroffenen Kinder besteht die Gefahr, wichtige Bindungen zu verlieren und in ihrem Wohl nachhaltig beeinträchtigt zu werden. Durch kritische Umstände der Trennung der Eltern können Kinder in Loyalitätskonflikte geraten, Eltern sind dabei nicht in der Lage, einen angemessen Umgang für ihre Kinder selbständig zu vereinbaren und zu gestalten.

Der BU soll dazu beitragen, dass die Beziehung der Kinder zu beiden Elternteilen nachhaltig, spannungsfrei und verlässlich gestaltet werden kann.

Welche Gründe sprechen für einen Begleiteten Umgang?

  • längere Kontaktunterbrechung zwischen den Kindern und dem umgangsberechtigten Elternteil
  • Zweifel an der Erziehungskompetenz der Eltern
    (u. a. bei Alkohol- und Drogensucht, psychischer Erkrankung,
    wiederholten Unzuverlässigkeiten)
  • Konflikte bei der Übergabe zwischen den Eltern, die eine psychische Belastung für das Kind bedeuten
  • Verdacht einer möglichen Kindeswohlgefährdung bei Umgangskontakten

Welche Unterstützung bietet unser BU-Team?

Wir bieten:

  • Umgangsbegleitung im Co-Team (Frau und Mann)
  • systemisch-lösungsorientierte Arbeitsmethoden
  • regelmäßig begleitende Elterngespräche – auch auf Englisch, Türkisch, Russisch und Vietnamesisch
  • Umgangsbegleitung im Ausnahmefall auch am Wochenende
  • das 3-Phasen-Modell zur Verselbständigung

 

Kontakt:

Teamleitung: Sascha Reh

Mobil:  0176/ 111 66 197

Telefon: 030/2 91 88 57

E-Mail: