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Ambulante sozialpädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche
nach § 10 Jugendgerichtsgesetz (JGG)

Das ambulante, sozialpädagogische Angebot nach § 10 Jugendgerichtsgesetz sind vom Gericht angeordnete Weisungen und Auflagen. Sie sind die Folge von strafbaren Handlungen und richten sich an straffällige Jugendliche im Alter von 14-21 Jahren. Ziel ist es, weiteren Straftaten vorzubeugen, Strafhintergründe zu erforschen und neue Perspektiven zu eröffnen. Außerdem bietet die Teilnahme die Chance, sich mit den Folgen der Tat auseinanderzusetzen, Risikosituationen für Straftaten zu erkennen und zu vermeiden sowie besser auf konfliktreiche Situationen zu reagieren.

Je nach dem Ziel der Weisung gibt es drei unterschiedliche Maßnahmen:

a) Beratungseinheit/ -gespräche

b) Betreuungsweisung

c) TESYA®-Kompetenztraining/ Einzeltraining, weitere Informationen finden Sie in unserem Tesya-Flyer

Die Fachkräfte gehen mit einer systemisch lösungsorientierten Grundhaltung auf die jungen Menschen zu.

Kontakt:

Teamleitung: Minh Nguyen
Mobil: 0176 111 66 195
Mail: