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Erziehungsbeistand / Betreuungshilfe (§30 SGB VIII)

 

Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützen und möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern.

Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche und an deren Eltern.

 

Anlässe können sein:

  • die Trennung der Eltern
  • Entwicklungsfragestellungen in der Pubertät
  • Verhaltensauffälligkeiten (Aggressivität, AD(H)S, Isolation …)
  • Probleme in der Schule (Leistungsabfall, Schuldistanz)
  • Probleme im sozialen Umfeld (Delinquenz, Gewalt, Sucht, Drogen)
  • Störungen in der Eltern-Kind-Beziehung (Erziehungsprobleme, das Kind als Symptomträger, Gewalt, Vernachlässigung, Missbrauch)
  • Krisensituationen oder psychische/gesundheitliche Probleme
  • Kinder und Jugendliche mit schweren/unheilbaren Erkrankungen

 

Die Arbeit des Erziehungsbeistands orientiert sich an den Bedürfnissen und Entwicklungsfragestellungen des Kindes/Jugendlichen und wird innerhalb eines Rahmens umgesetzt, der gemeinsam mit diesen und unter Einbeziehung der Eltern abgesteckt wird. Die Vermittlung eines realistischen Fremd- und Selbstbildes beim Kind oder Jugendlichen ist ein wichtiger Bestandteil der Hilfe. Die jungen Menschen werden dabei unterstützt, ein zu ihnen passendes Alltags-, und Freizeitverhalten zu entwickeln, das Erfolg und eigenes Wohlbefinden fördert. Auseinandersetzung mit sozialen Normen und das Zur-Verfügung-Stellen von Rollenmustern stärken die sozialen Kompetenzen des Kindes.

 

Der Erziehungsbeistand stellt mit seinem auf das Alltagserleben gerichteten Arbeitsansatz den Kindern und Jugendlichen verlässliche Beziehungsangebote, neue Lösungsideen und -möglichkeiten für ungelöste Fragen oder Probleme zur Verfügung. Er fungiert als Berater und Rollenvorbild und unterstützt die Heranwachsenden dabei, sich selbst positiv zu erleben, eigene Interessen wahrzunehmen und diese selbstbewusst umzusetzen. Der intensive Kontakt mit dem Helfer soll den Kindern und Jugendlichen außerdem neue Möglichkeiten aufzeigen, aktiv auf die Interessen und Umweltanforderungen Anderer einzugehen.

 

In regelmäßigen Eltern- und Familiengesprächen werden gemeinsam Möglichkeiten eines gelingenden Zusammenlebens herausgearbeitet. Es werden wichtige Voraussetzungen für gelingende Eltern-Kind Kooperationen benannt, Wege zu deren Umsetzung geprüft und die Umsetzung selbst ausgewertet.

Dabei wird die Fachkraft den Eltern unterstützende Hinweise auf positive Veränderungen im Verhalten des Kindes geben und ihnen ihre Einflussmöglichkeiten und Anteile bei dieser Entwicklung verdeutlichen. Spezielle Methoden und Arbeitsformen siehe auch §31 SGB VIII.

 

Kontakt

Bereichsleitung: Ralf Heinrich
Mobil: 0176 111 66 180
Mail: