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Clearingverfahren (10 Plätze) nach 42 SGB VIII

Im Auftrag der Senatsverwaltung durchlaufen unbegleitete minderjährige Geflüchtete ein dreimonatiges Clearingverfahren. In dem Verfahren werden soziale Kompetenzen erfasst, individuelle Bedarfe ermittelt und persönliche Ressourcen und Stressoren herausgefunden. Diese umfassende Bestandsaufnahme ist Grundlage der sozialpädagogischen Einschätzung am Ende des Clearings. Darin wird festgelegt, welche bedarfsorientierte Anschlusshilfe erforderlich ist.

Teamleiter: Lorenzo Ciavatta
Mobil: 0176 30066878
Mail: 

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