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Therapeutische Wohngruppen in der Uckermark

(§ 35a SGB VIII)

 

In unseren therapeutischen Wohngruppen betreuen wir junge Menschen mit der Diagnose „Autistische Störung (Asperger Syndrom und High Functioning Autismus gem. §§27,2 i.V.m. 34 und 35a SGB VIII) und der Diagnose Fetale Alkoholspektrumstörung (FASD).

Die therapeutischen Wohngruppen bieten Lernmöglichkeiten, wenn das eigentliche Zuhause und lebensweltliche Umfeld dies nicht mehr leisten kann. Ziel ist die ganzheitliche Förderung des jungen Menschen zum Aufbau eines selbstbestimmten weitestgehend unabhängigen Lebens.

Über uns
Die Wohngruppen für junge Menschen entstanden aus der Idee heraus, diesen Jugendlichen eine ganzheitliche Förderung zu ermöglichen. Die TWG ist ein Projekt aus der Kooperation der Träger GFB – Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung Brandenburger Kinder und Jugendlicher und der Ostkreuz City gGmbH.

Was wollen wir erreichen?

  • Ausbau der Handlungsmöglichkeiten zur Entwicklung eigener Interessen
  • Erweiterung der sozialen Kompetenzen durch die Schaffung transparenter sozialer Situationen – reizarmes Umfeld und klare überschaubare Alltagsstrukturen
  • Abbau und Verminderung von Ängsten, Zwängen und aggressivem Verhalten
  • Förderung und Entwicklung von Selbstständigkeit und Selbstwertgefühl
  • Förderung der verbalen und nonverbalen Kommunikationsfähigkeit (u.a. mit Hilfe der TEACCH Fördermethode)

Die Betreuung liegt im lebenspraktischen und freizeitpädagogischen Bereich und orientiert sich an dern Stärken und individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten des Einzelnen.
Grundlage unserer Arbeit ist der kompetenzorientierte individuelle Förderplan.

 

Wie sieht der Alltag aus?

  • die jungen Menschen werden aktiv in die Planung und Gestaltung des Alltags einbezogen (Einkaufen, Zubreitung der Mahlzeiten usw.)
  • es gibt Zeit und Raum, um individuelle Vorlieben, Neigungen und Hobbys ausleben zu können
  • viel körperliche Bewegung (spazieren gehen, schwimmen, Rad fahren) und Naturerlebnisse
  • Integration und Miteinander wird gelebt – z.B. durch Aktionen in der Gruppe wie gemeinsames Grillen, oder indem Feste ausgerichtet bzw. besucht werden
  • es finden Kurzfreizeiten (Einzelbetreuung) statt, die individuell auf die Interessen und dem Bedarf des jungen Menschen abgestimmt sind
  • zur Förderung der sozialen Interaktion führen wir regelmäßig ein autismusspezifisches Kompetenztraining durch (in der Gruppe und individuell)
  • ein positives Erleben bieten Kurzreisen und die einmal im Jahr stattfindende GruppenfahrtEltern und Angehörige, ein Leben lang wichtige Bezugspersonen der Betroffenen, werden kontinuierlich in die Betreuung und die pädagogische Arbeit einbezogen (regelmäßige Gespräche).

Eltern und Angehörige, ein Leben lang wichtige Bezugspersonen der Betroffenen, werden kontinuierlich in die Betreuung und die pädagogische Arbeit einbezogen (regelmäßige Gespräche).

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Vorderansicht

 

Aufnahme

Die Aufnahme erfolgt für Jugendliche ab 12 Jahren mit entsprechendem Unterstützungsbedarf. Voraussetzung sind eine Hilfe nach § 35a SGB VIII sowie die Feststellung eines stationären Hilfebedarfs durch das zuständige Jugendamt. Zum Aufnahmeverfahren gehören ein gemeinsames Kennenlernen mit dem jungen Menschen, den Sorgeberechtigten und den Fachkräften sowie ein Probewohnen.

Unsere Standorte

  • TWG „Löwenzahn“ – Gerswalde
  • TWG „Regenbogen“ – Fergitz
  • TWG „Domino“ – Angermünde

Kontakt / Anfragen

GFB Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung Brandenburger Kinder und Jugendlicher mbH
Jugendhilfeverbund Uckermark

Bereichsleitung: Elisabeth Marchlewitz
Tel.: 039887/ 69 68 18

Mail: 
www.gfb-potsdam.de

 

Ostkreuz City gGmbH

Leitung: Dorothe Rossow

Mobil.: 0175 10 72 397
E-Mail: 

www.ostxcity.de