Einzelfallhilfe für behinderte Kinder und Jugendliche (§§ 75/ 76 i. V. m. § 113, SGB IX)
Die Einzelfallhilfe ermöglicht es Familien, Unterstützung zu erhalten, wenn ihre Kinder aufgrund geistiger, körperlicher oder seelischer Einschränkungen in ihrer gesellschaftlichen Integration beeinträchtigt sind. Zielgerichtete Förderangebote sollen diesen Kindern/Jugendlichen eine optimale Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen.
Zur Bestimmung der genauen Richtung und des angemessenen Tempos orientieren wir uns an den Vorgaben der Eltern, den Interessen/Wünschen des Kindes, den Einschätzungen der Schule und den Empfehlungen der Fachdienste/Ärzte.
Wir unterstützen Eltern dabei, ihren Kindern Fähigkeiten zu vermitteln, die es ihnen erleichtern, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Die jungen Menschen lernen, die Welt um sie herum – körperlich, sinnlich, geistig – weiter zu erschließen, neu zu entdecken und bewusster wahrzunehmen.
Die Ausgestaltung der Hilfe kann verschiedene Formen annehmen, wie
- sensorische oder (fein)motorische Fertigkeiten üben:
z. B. malen, basteln, töpfern, kneten; klettern, krabbeln, kriechen, hüpfen, schwimmen - Umgang mit und Erleben von Materialien, Pflanzen, Tieren, Natur
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten erlernen oder einüben (auch: unterstützte Kommunikation, Konzentrationstraining)
- Alltagspraktische Kulturtechniken trainieren wie essen, trinken, Toilettengang, einkaufen, Umgang mit Geld, Wegetraining
- Die soziale Integration im Wohnumfeld fördern und mit Hilfe von Freizeitangeboten anregen
- die Fähigkeiten der Kinder/Jugendlichen (weiter)entwickeln, mit Gleichaltrigen Kontakt aufzunehmen und Beziehungen zu gestalten
- Eltern (und Geschwister) / Alleinerziehende durch Betreuung oder Begleitung ihrer Kinder zum Arzt, zur Schule, zu heilpädagogischen Behandlungen u. ä. entlasten.
Grundlage der Arbeit des Helfers ist dabei der sog. Ziel- und Leistungsplan.
Kontakt
Teamleitung: Matthias Aderhold
Mobil: 0176/ 111 66 224
Mail: