Einzelfallhilfe für behinderte Kinder und Jugendliche (§§ 53, 54 SGB XII)
Durch Einzelfallhilfe können Familien Unterstützung erhalten, wenn ihre Kinder geistige oder seelische Störungen oder Einschränkungen haben, die ihre Integration in die Gesellschaft behindern. Mit Hilfe zielgerichteter Förderungsangebote soll diesen Kindern/Jugendlichen eine optimale Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden.
Zur Bestimmung der jeweils genauen Richtung und des angemessenen Tempos orientieren wir uns bei der Ausgestaltung der Hilfe an den Vorgaben der Eltern, den Interessen/Wünschen des Kindes, den Einschätzungen der Schule und den Empfehlungen der (diagnostizierenden) Fachdienste/Ärzte.
Die Aufgabe des Helfers ist es, dazu beizutragen und Eltern dabei zu unterstützen, ihren Kindern Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die es ihnen ermöglichen oder erleichtern, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und die Welt, die sie umgibt, körperlich, sinnlich, geistig weiter zu erschließen, neu zu entdecken, intensiver zu erleben und bewusster wahrzunehmen. Die jeweilige konkrete Ausgestaltung der Betreuung kann dabei unterschiedliche Formen und Inhalte annehmen, wie …
- sensorische oder (fein)motorische Fertigkeiten üben:
z. B. malen, basteln, töpfern, kneten; klettern, krabbeln, kriechen, hüpfen, schwimmen - Umgang mit und Erleben von Materialien, Pflanzen, Tieren, Natur
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten erlernen oder einüben (auch: unterstützte Kommunikation, Konzentrationstraining)
- Alltagspraktische Kulturtechniken trainieren wie essen, trinken, Toilettengang, einkaufen, Umgang mit Geld, Wegetraining
- Die soziale Integration im Wohnumfeld fördern und mit Hilfe von Freizeitangeboten anregen
- die Fähigkeiten der Kinder/Jugendlichen (weiter)entwickeln, mit Gleichaltrigen Kontakt aufzunehmen und Beziehungen zu gestalten
- Eltern (und Geschwister) / Alleinerziehende durch Betreuung oder Begleitung ihrer Kinder zum Arzt, zur Schule, zu heilpädagogischen Behandlungen u. ä. entlasten.
Grundlage der Arbeit des Helfers ist dabei der sog. Förderplan, den der Helfer auf der Grundlage des im Jugendamt vereinbarten Gesamtplans nach dem ersten Kennenlernen in der Regel innerhalb der ersten zwei Monate nach Hilfebeginn erstellt.
Kontakt
Telefon: 030/2 91 88 57 • Fax: 030/27 57 44 06
E-Mail:
Ostkreuz City gGmbH • Sonntagstr. 1 • 10245 Berlin